Jedes Kind sollte bis zum 10. Lebensjahr kieferorthopädisch untersucht werden um nichts zu verpassen, am besten beim Kieferorthopäden.
Doch schiefe Zähne sind kein Schicksal. Kieferorthopäden können vieles bewegen. Deshalb ist es wichtig den Kieferorthopäden rechtzeitig aufzusuchen um den richtigen Zeitpunkt nicht zu verpassen.
Schon im Alter von 4 – 5 Jahren empfiehlt es sich, die Gebissentwicklung beim Kieferorthopäden kontrollieren zu lassen.
Denn bestimmte Fehlentwicklungen lassen sich gerade jetzt gut bremsen und können frühzeitig durch das Abstellen der auslösenden Ursachen in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Diese Behandlungsmaßnahmen werden häufig nonapparativ, also ohne Einsatz von Zahnspangen durchgeführt.
Manche Zahnfehlstellungen sind durch ein Ungleichgewicht der Muskulatur von Wangen, Lippen und Zunge bedingt. Auch hier sind wir Ansprechpartner und leiten bei muskulären Dysfunktionen und Spracheinschränkungen wie Lispeln eine logopädische Behandlung bei einem entsprechend ausgebildete Sprachtherapeuten ein. Auch die Verlegung der Atemwege durch die Rachenmandeln (Polypen) oder Allergien die die Atemwege betreffen, können Zahn- und Kieferfehlstellungen verursachen. Deshalb koordinieren wir notwendige Behandlungsmaßnahmen in unserem interdisziplinären Netzwerk, zu dem auch Orthopäden, Physiotherapeuten, Manualtherapeuten, Chirurgen und Kinderärzte gehören, in diesen Fällen mit dem Hals- Nasen- Ohrenarzt.
Mit 9 - 10 Jahren setzt im Regelfall der Zahnwechsel im Seitenzahngebiet ein.
Dann kann auch das Kieferwachstum gut beeinflusst werden, so dass dies der richtige Zeitpunkt für Kieferumstellungen ist. In diesem Alter können häufig lose Zahnspangen zur Kieferumstellung verwendet werden.
Nach Abschluss des Zahnwechsels, also mit ca. 12 Jahren, können hingegen Zähne am besten bewegt werden. Deshalb ist nach dem Durchkommen der letzten Backenzähne der richtige Zeitpunkt um mit festen Zahnspangen oder Alignern Zahnfehlstellungen zu korrigieren. Die Kieferumstellungen sollten dann optimalerweise schon erfolgt sein.
Wenn Sie eine Zusatzversicherung abschließen wollen, so tun Sie dies bitte bevor die Fehlstellung von einem Arzt diagnostiziert wird und beachten Sie die Wartezeiten von in der Regel 8 Monaten, sowie eventuelle Staffelregelungen von bis zu 3 Jahren.
In jedem Fall sollte eine Zusatzversicherung vor dem Termin beim Kieferorthopäden leistungspflichtig sein und die Wartezeit abgelaufen sein.
Im Idealfall besteht sie bereits ab der Geburt - dann sind auch Frühbehandlungsleistungen versichert, die von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind - spätestens jedoch mit der Einsschulung, damit Wartezeiten und Staffelregelungen vor Behandlungsbeginn idealerweise vorüber sind.